Nutzungskonzept Elbsee: Beachtlicher Teilerfolg für den Natur- und Artenschutz - Voraussetzung: Strenge Kontrolle der naturschutzrechtlichen Auflagen
Im Rahmen eines Gesamtnutzungskonzepts für den südlich von Düsseldorf gelegenen Seenkomplex Unterbacher See, Elbsee, Menzelsee und Dreiecksweiher hat die Stadt Düsseldorf den gesamten nördlichen Teil des Elbsees für den Naturschutz sichergestellt. Die förmliche Ausweisung als Naturschutzgebiet folgt durch Änderung des Landschaftsplans. Dies ist deshalb richtig und wichtig, weil dort im Winter rechtlich streng geschützte Wasservögel die eisfreie Wasserfläche als Winterquartier nutzen. Im Frühling und Frühsommer nutzen auch geschützte Vogelarten die Röhrichtstreifen am Nordufer des Elbsees und die sogenannte Vogelinsel als Brutrevier.
Die Unterschutzstellung des nördlichen Elbsees wird jedoch erheblich beeinträchtigt durch die Absicht der Sportverwaltung, in dem Naturschutzgebiet eine Kanu-Trainingsstrecke für Hochleistungsportler zu schaffen. Sie wäre ein beträchtlicher Störfaktor und stünde im Widerspruch zum deutschen und EU-Artenschutzrecht. Der NABU und die übrigen Naturschutzverbände im Beirat der Unteren Landschaftsbehörde haben daher der Trainingsstrecke nicht zustimmen können. Darüber hinaus hatte der NABU die Bezirksregierung Düsseldorf als AufsIchtsbehörde gebeten, das Vorhaben artenschutzrechtlich zu prüfen und die Stadt entsprechend anzuweisen. Die Stadt hatte nach dem ablehnenden Votum des Beirats das weitere Beratungsverfahren ausgesetzt und in weiteren Abstimmungsgesprächen mit den Naturschutzverbänden substantielle Verbesserungen des Konzepts zugestanden. Das geänderte Nutzungskonzept weist wesentliche Verbesserungen auf, insbesondere die Vergrößerung des Abstands der Trainingsstrecke vom Nordufer von 75 auf 100 m und eine Verschwenkung der als Sperre dienenden Balkenkette, wodurch gewährleistet ist, dass die Halbinsel am Nordufer in den gesperrten Bereich einbezogen wird. Außerdem wurde ein Monitoring-Verfahren beschlossen, um die Wirksamkeit der Arten-und Naturschutzmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls zum Schutz seltener Ter-und Pflanzenarten zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Mit diesen Änderungen des bisherigen Nutzungskonzepts wurde den artenschutzrechtlichen Einwendungen der Naturschutzverbände in großem Umfang Rechnung getragen. Allerdings begegnet die Anlage der Kanuregatta-Trainingsstrecke in dem neu ausgewiesenen NSG nach wie vor grundsätzlichen naturschutzfachlichen Bedenken, weil dadurch das erhebliche Entwicklungspotential des Gebiets in rechtlich bedenklicher Weise beeinträchtigt und dadurch insoweit gegen § 23 Abs. 1 Ziff.1 des Bundesnaturschutzgesetzes verstoßen wird. Deshalb konnte der NABU auch der geänderten Fassung der Beschlussvorlage im Landschaftsbeirat zwar nicht zustimmen, würdigte die positiven Änderungen aber durch Stimmenthaltung, so dass das Nutzungskonzept in der Beiratssitzung am 04. April mit 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschlossen wurde. In einem Schreiben an Regierungspräsidentin Anne Lütkes hat der NABU aus den genannten Gründen auch seine artenschutzrechtliche Beschwerde gegen das Nutzungskonzept zurückgezogen. Mit diesem Kompromiss konnte für den Natur-und Artenschutz am Elbsee ein beachtlicher Teilerfolg erzielt werden. Allerdings: Für die Tragfähigkeit dieses Konzepts wird alles davon abhängen, dass es gelingt, die strengen Auflagen für die wassersportliche Teilnutzung des neuen Naturschutzgebietes einzuhalten und das vorgesehene strikte Monitoring wirksam durchzuführen. Der NABU wird aktiv helfen darauf zu achten!